Karlsruhe, 9. November 2024 – Nach einem weitgehend friedlichen Demonstrationstag in Karlsruhe eskalierte die Lage am späten Nachmittag am Bahnhof Durlach, als linke Gegendemonstrant*innen den Heimweg antreten wollten. Auf Gleis 5 kam es zu einem überraschend heftigen Polizeieinsatz, bei dem mehrere Personen verletzt wurden und einige im Krankenhaus behandelt werden mussten. Die Journalistin Armilla Brandt dokumentierte das Geschehen live auf Twitter und berichtete von einem abrupten Vorgehen der Polizei, das bei den Beteiligten und Beobachtenden Fragen zur Verhältnismäßigkeit aufwirft. Auch ProtestPuls konnte die Vorkommnisse vor Ort beobachten.
Die Eskalation auf Gleis 5: Ein brutaler und unvermittelter Polizeieinsatz
Gegen 16:50 Uhr begann die Eskalation auf Gleis 5 des Bahnhofs Durlach, als eine Gruppe linke Gegendemonstranten auf ihren Zug wartete. Ohne vorherige Ankündigung stürmten Polizeikräfte plötzlich auf die Gruppe zu. In einer Weise, die sowohl Beobachter als auch die Betroffenen selbst schockierte, griffen die Einsatzkräfte unmittelbar zu heftiger Gewalt und setzten Schlagstöcke ein, ohne ersichtlichen Anlass oder erkennbare Gefahr.
Die Schläge zielten dabei nicht nur auf Körper und Arme, sondern wurden offenbar auch auf Köpfe der Personen in der Menge gerichtet – eine Maßnahme, die das Verletzungsrisiko erheblich erhöht und in der Nähe eines Gleises potenziell lebensgefährlich ist. Der enge Raum auf dem Bahnsteig verschärfte die Situation, da die betroffenen Personen zwischen den gewalttätigen Beamten und dem Gleisbett eingeklemmt waren. Mehrere Demonstranten, die von den Schlägen getroffen wurden, wurden dabei gefährlich nahe an den Rand des Gleises geschleudert, was das Risiko eines Sturzes in das Gleisbett zusätzlich erhöhte.
Die plötzliche und unverhältnismäßige Härte des Eingreifens führte zu Verletzungen, die den Einsatz von Sanitätern und den Transport mehrerer Personen ins Krankenhaus notwendig machten. Die Frage, warum die Polizei diesen Angriff in dieser Form und an einem so gefährlichen Ort durchführte, bleibt unbeantwortet und wirft ernsthafte Fragen zur Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit auf.
Wann ist ein Eingriff in Grundrechte erlaubt?
Eingriffe in die Grundrechte – wie das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder die Versammlungsfreiheit – sind in Deutschland nur dann gestattet, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Laut Polizeirecht darf die Polizei Gewalt anwenden, wenn es zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr oder zur Verhinderung einer Straftat erforderlich ist. Die eingesetzten Mittel müssen jedoch verhältnismäßig sein, was bedeutet, dass sie die Beeinträchtigung der betroffenen Grundrechte so gering wie möglich halten müssen.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob das gewaltsame Vorgehen der Polizei auf Gleis 5 gerechtfertigt war. Die vermeintliche Vermummung einzelner Demonstranten während der früheren Demonstration mag einen Anlass zur Feststellung der Identität gegeben haben. Doch zum Zeitpunkt der Abreise bestand laut Augenzeugen keine erkennbare Bedrohung oder Gefahr, die ein solch riskantes Eingreifen auf engem Raum an einem Bahnsteig nahe dem Gleisbett notwendig gemacht hätte.
Verhältnismäßigkeit und Gefahrenabwehr
Ein Einsatz, bei dem Menschen zu Boden geworfen oder mit Schlagstöcken attackiert werden, muss unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit besonders gut begründet sein. Erforderlich wäre eine akute Bedrohungslage, die sofortige Gegenmaßnahmen rechtfertigt. Diese scheint hier nicht vorgelegen zu haben – die Demonstration verlief bis zu diesem Punkt friedlich und die abreisenden Gegendemonstranten stellten offenbar keine Gefahr dar. Auch aus polizeitaktischer Sicht ist fraglich, ob ein solcher Einsatz auf dem schmalen Bereich eines Bahnsteigs, in direkter Nähe des Gleises, ein notwendiges und verhältnismäßiges Mittel darstellt. Das Risiko schwerwiegender Verletzungen – nicht nur durch die Schlagstockeinsätze, sondern auch durch die Nähe zum Gleisbett – scheint durch das Handeln der Polizei erhöht worden zu sein.
Ein Vorfall, der Fragen aufwirft
Der Vorfall auf Gleis 5 am Durlacher Bahnhof wirft ernste Fragen auf. Ist ein derart aggressives Vorgehen gegen friedlich abreisende Demonstranten gerechtfertigt? Lag eine akute Gefahr vor, die ein derart hartes Durchgreifen erforderte? Oder hat die Polizei hier möglicherweise die Grenze überschritten und durch die Anwendung körperlicher Gewalt in einer riskanten Situation Verletzungen in Kauf genommen?
Der Einsatz wird, obgleich bisher wenig Resonanz in der Öffentlichkeit, sicherlich eine Prüfung und Aufarbeitung verlangen. Die Feststellung, ob dieser Einsatz die Prinzipien der Verhältnismäßigkeit und der Gefahrenabwehr respektierte, ist in einem Rechtsstaat, für den sich heut über 10000 Menschen einsetzten, unverzichtbar.