Rund 2500 Personen nahmen an der „revolutionären 1. Mai-Demo“ welche in diesem Jahr unter dem Motto „1. Mai – Preise runter! Aufrüstung stoppen!“ stattfand teil.
Los ging es um 18 Uhr an der Hauptwache mit Redebeiträgen der teilnehmenden Gruppen.
Die Polizei monierte das Verwenden von Schlauchschals welche von der Versammlungsbehörde im Voraus untersagt wurden. Etwa 18:45 Uhr startete der Demonstrationszug kämpferisch und dank des Trommelteams laut Richtung Süden. Erste pyrotechnische Gegenstände wurden kurz darauf gezündet. Angeführt wurde der Demonstrationszug traditionell vom in Reihen gehenden roten Block welcher fortwährend durch die Trommel unterstützte Gesänge von sich gab. Andere große Blöcke waren der anarchistische schwarze Block im mittleren Teil des Zuges und der Klimablock welcher das Schlusslicht bildete.
Nachdem insbesondere aber nicht ausschließlich im anarchistischen Block Pyrotechnik, überwiegend der für Kinder und Jugendliche zugelassenen Kategorie F1, verwendet wurde, verstärkte die Polizei dort Ihre Präsenz und hielt die gesamte Demonstration auf der Kurt-Schumacher-Straße für kurze Zeit an. In selbigem Zusammenhang wurde auch mit dem Abfilmen der Demonstration begonnen. Im späteren Verlauf der Demonstration rückte die Polizei dem anarchistischen Block stets näher und setzte Helme auf und ab woraufhin sich eine zweite Reihe mit Seitentransparenten von kurdistansolidarischen Teilnehmer*innen bildete.
Auch wurde ein Polizeibeamter durch Funkenflug leicht verletzt, konnte den Dienst jedoch fortsetzen.
Trotz allem blieb die Demonstration unprovoziert und friedlich sodass der Zug sich seinen Weg durch das Frankfurter Rotlichtviertel bahnte.
Die Demonstration war besonders dort durch zahlreiche feministische Parolen geprägt und solidarisierte sich mit den (Zwangs-)Prostituierten.
Gegen 21:00 Uhr erreichte die Demonstration Ihren Endpunkt den Deutsche Bank Turm an der Taunusanlage wo eine Abschlusskundgebung stattfand.
Festgenommen wurden insgesamt vier Personen. Drei Festnahmen stehen im Zusammenhang mit dem Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen gemäß § 86a StGB. Inwiefern es besagte Kennzeichen gegeben hat ist nicht klar. Weder waren solche während der Demonstration noch in der Fotodurchschau zu erkennen.
Es ist denkbar, dass es sich um eine Fehlannahme seitens der Polizei im Bezug auf die nicht verbotenen YPG Fahnen handelte.
Einer festgenommen Person wird vorgeworfen Pyrotechnik verwendet zu haben. Laut Polizei konnten im Rahmen dieser Maßnahme elf pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F1 gefunden werden.